Kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule - Mittagsbetreuung
Durch die Vielfalt der familiären, örtlichen, räumlichen und schulischen, personellen und strukturellen Gegebenheiten ist ein allgemein gültiges, auf ganz Bayern anwendbares Konzept der Betreuung von Schulkindern nicht denkbar. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Betreuung der Kinder: Mittagsbetreuung, verlängerte Mittagsbetreuung, Betreuung in Horten, Kindergärten, Tagesheimen, Tageseinrichtungen, Netz für Kinder sowie individuelle Lösungen.
Konzeption
- Morgenbetreuung:
Bei Bedarf stehen von 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn Lehrkräfte zur Verfügung, die die Kinder bis Unterrichtsbeginn betreuen. Die Morgenbetreuung wird von der Schule organisiert und erfolgt für die Eltern unentgeltlich.
- Mittagsbetreuung:
Die Mittagsbetreuung wird bei Bedarf und abhängig von regionalen Gegebenheiten eingerichtet. Sie liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende bis mindestens 13.00 Uhr, oftmals bis 14.00 Uhr oder 14.30 Uhr. Den Schülerinnen und Schülern sollen dabei Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist nicht vorgesehen, wenn geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, aber auf freiwilliger Basis möglich.
- Die anfallenden Kosten werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern aufgebracht. Jede Gruppe, die
- die Betreuung der Kinder möglichst an jedem Schultag, mindestens jedoch an vier Schultagen pro Unterrichtswoche, vom Unterrichtsende bis mindestens 13.00 Uhr oder bei der verlängerten Mittagsbetreuung bis mindestens 15.30 Uhr gewährleistet,
- während des ganzen Schuljahres besteht und
- aus mindestens 12 Schülern besteht (geringfügige Unterschreitung in begründeten Ausnahmefällen möglich)